Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4440
OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02 (https://dejure.org/2002,4440)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.2002 - 15 U 18/02 (https://dejure.org/2002,4440)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 2002 - 15 U 18/02 (https://dejure.org/2002,4440)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AGBG § 3; ; AGB § 4 Nr. 2; ; AGB § 4 Nr. 4; ; AGB § 4 Nr. 5; ; BGB § 565 Abs. 4; ; ZPO § 711; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 3
    Unterschiedliche Kündigungsfristen in AGB über zugleich abgeschlossene Verträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 706
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.09.1988 - VIII ZR 160/87

    Täuschung des Leasinggebers durch den Lieferanten

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, ist der Händler/Lieferant, der die Vertragsverhandlungen mit Wissen und Wollen des Leasinggebers führt, als dessen Erfüllungsgehilfe anzusehen (vgl. BGH NJW 1989, 287 ff).

    Zu diesen Pflichten gehört etwa, dass der Händler/Lieferant den Leasingnehmer darauf hinweisen muß, dass der Leasingvertrag unabhängig von solchen Vereinbarungen gilt, die zusätzlich zwischen ihm und dem Kunden getroffen worden sind (vgl. BGHZ 95, 170 ff. - Nichtaufnahme eines qualifizierten Rücktrittsrechts in den Leasingvertrag für den Fall, dass die vorhandene Software nicht ordnungsgemäß in der EDV-Anlage arbeiten sollte; BGH NJW 1989, 287 ff. - Nichtaufnahme einer Full-Service-Absprache in den Leasingvertrag; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1207 - Nichtaufnahme eines vorzeitigen Kündigungsrechts im Leasingvertrag für den Fall des Mißlingens eines vereinbarten Individualprogramms).

  • BGH, 18.12.1986 - IX ZR 11/86

    Anforderungen an Inhalt der Anfechtungsklage zur Wahrung der Anfechtungsfrist;

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02
    Ungewöhnlich können auch Klauseln sein, mit denen der Vertragspartner nach Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der Fassung und Aufmachung der Vertragsurkunde, namentlich auch der Überschrift (vgl. BGH NJW 1978, 1519, 1520; WM 1987, 924; BGHZ 99, 274, 282 = ZIP 1987, 439; OLG Nürnberg NJW 1991, 232, 234), nicht zu rechnen brauchte (Ulmer a. a. O. Rn. 19 m. w. N.).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02
    Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 AGBG beurteilt sich nach einem durch die konkreten Umstände überlagerten, im Grundsatz generellen Maßstab, wobei es in erster Linie auf die Erkenntnismöglichkeiten des für derartige Verträge typischerweise zu erwartenden Kundenkreises, wie sie sich auf Grund von dessen Geschäftserfahrung sowie auf Grund der drucktechnischen Ausgestaltung der fraglichen Klauseln ergeben, ankommt (vgl. BGHZ 130, 150, 154 = NJW 1995, 2637; Ulmer a. a. O. Rn. 13).
  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 69/00

    Haftungsausschluß in der formularmäßigen Verlängerung einer Bürgschaft

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02
    Der für die Anwendung des § 3 AGBG vorausgesetzte Überrumpelungseffekt kann sich auch daraus ergeben, dass der Vertragspartner nach den individuellen Begleitumständen des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht mit einer solchen Klausel rechnen musste (BGH NJW-RR 2002, 485 ff. m.w.N.) Dies entspricht dem Schutzzweck des § 3 AGBG, die vielfach ohne nähere Kenntnis vom Inhalt der AGB abgegebene Zustimmung des Vertragspartners zu ihrer Einbeziehung in den Vertrag nur so weit reichen zu lassen, als das mit seinem Vertrauen in die funktionsgerechte Verwendung der AGB vereinbar ist (Ulmer a.a.O. Rn. 12).
  • BGH, 03.07.1985 - VIII ZR 102/84

    Haftung des Leasinggebers für unterlassene Hinweise des Lieferanten

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02
    Zu diesen Pflichten gehört etwa, dass der Händler/Lieferant den Leasingnehmer darauf hinweisen muß, dass der Leasingvertrag unabhängig von solchen Vereinbarungen gilt, die zusätzlich zwischen ihm und dem Kunden getroffen worden sind (vgl. BGHZ 95, 170 ff. - Nichtaufnahme eines qualifizierten Rücktrittsrechts in den Leasingvertrag für den Fall, dass die vorhandene Software nicht ordnungsgemäß in der EDV-Anlage arbeiten sollte; BGH NJW 1989, 287 ff. - Nichtaufnahme einer Full-Service-Absprache in den Leasingvertrag; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1207 - Nichtaufnahme eines vorzeitigen Kündigungsrechts im Leasingvertrag für den Fall des Mißlingens eines vereinbarten Individualprogramms).
  • BGH, 01.03.1978 - VIII ZR 70/77

    Eine überraschende Formularklausel - Abschluss eines Bierlieferungsvertrages -

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02
    Ungewöhnlich können auch Klauseln sein, mit denen der Vertragspartner nach Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der Fassung und Aufmachung der Vertragsurkunde, namentlich auch der Überschrift (vgl. BGH NJW 1978, 1519, 1520; WM 1987, 924; BGHZ 99, 274, 282 = ZIP 1987, 439; OLG Nürnberg NJW 1991, 232, 234), nicht zu rechnen brauchte (Ulmer a. a. O. Rn. 19 m. w. N.).
  • BGH, 04.06.1987 - IX ZR 31/86

    Innenausgleich unter mehreren Bürgen - Wirksamkeit einer unbeschränkten

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02
    Ungewöhnlich können auch Klauseln sein, mit denen der Vertragspartner nach Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der Fassung und Aufmachung der Vertragsurkunde, namentlich auch der Überschrift (vgl. BGH NJW 1978, 1519, 1520; WM 1987, 924; BGHZ 99, 274, 282 = ZIP 1987, 439; OLG Nürnberg NJW 1991, 232, 234), nicht zu rechnen brauchte (Ulmer a. a. O. Rn. 19 m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 20.06.1990 - 9 U 3650/89

    Nichtigkeit eines Bürgschaftsvertrages wegen Formverstoßes; Unschädlichkeit einer

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02
    Ungewöhnlich können auch Klauseln sein, mit denen der Vertragspartner nach Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der Fassung und Aufmachung der Vertragsurkunde, namentlich auch der Überschrift (vgl. BGH NJW 1978, 1519, 1520; WM 1987, 924; BGHZ 99, 274, 282 = ZIP 1987, 439; OLG Nürnberg NJW 1991, 232, 234), nicht zu rechnen brauchte (Ulmer a. a. O. Rn. 19 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 09.03.1990 - 5 U 72/87
    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 18/02
    Zu diesen Pflichten gehört etwa, dass der Händler/Lieferant den Leasingnehmer darauf hinweisen muß, dass der Leasingvertrag unabhängig von solchen Vereinbarungen gilt, die zusätzlich zwischen ihm und dem Kunden getroffen worden sind (vgl. BGHZ 95, 170 ff. - Nichtaufnahme eines qualifizierten Rücktrittsrechts in den Leasingvertrag für den Fall, dass die vorhandene Software nicht ordnungsgemäß in der EDV-Anlage arbeiten sollte; BGH NJW 1989, 287 ff. - Nichtaufnahme einer Full-Service-Absprache in den Leasingvertrag; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1207 - Nichtaufnahme eines vorzeitigen Kündigungsrechts im Leasingvertrag für den Fall des Mißlingens eines vereinbarten Individualprogramms).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht